Bei rechtzeitiger Terminabsage fällt keine Ausfallsgebühr an.
Bitte beachten Sie, dass wir eine Bestellpraxis sind und der Termin für Sie reserviert ist. Eine Terminabsage ist rechtzeitig, wenn diese spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Sonn- und allgemeine Feiertage verlängern die Frist entsprechend, d.h. eine fristgerechte Absage für einen Termin am Montag 09:00 Uhr muss spätestens am Freitag 09:00 Uhr erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Terminabsage oder Nichterscheinen (No-show) fällt eine Ausfallsgebühr an.
Das Ausfallshonorar wird erlassen bei ärztlicher Krankschreibung, Vorlegen eines Behördenzeugnisses oder Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen konnten. Das Zeugnis ist nur schuldbefreiend, wenn uns dieses innerhalb von 2 Wochen vorliegt.
Ich bin damit einverstanden, dass die Ausfallsgebühr des Arztes treuhänderisch an die PVS berlin-brandenburg-hamburg GmbH & Co. KG (PVS), Invalidenstr. 92, 10115 Berlin abgetreten wird. Die PVS übernimmt die Rechnungsstellung und das Inkasso. Weitere Informationen zum Datenschutz bei der PVS und zu Ihren Rechten finden Sie unter www.ihre-pvs.de/datenschutz.
Für die Rücküberweisung der Vorauszahlung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 € zzgl. 19% MwSt. erhoben. Die Rücküberweisung der Vorauszahlung mit dem Finanzdienstleister PayPal kann 2 Werktage in Anspruch nehmen. Bei Kreditkartenzahlung kann die Rücküberweisung bis zu 12 Werktage in Anspruch nehmen.
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